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Das Baukindergeld geht an den Start!

Gute Nachricht: Das Baukindergeld für Familien mit Kindern und Alleinerziehende ist jetzt da und kann bei der KfW online beantragt werden! Mit diesem Zuschuss unterstützt der Staat beim Bauen und Kaufen der ersten eigenen vier Wände.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. (Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

 

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet). Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Anforderungen an das Wohneigentum

Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein. Dieses muss gemäß Grundbucheintrag zu mindestens 50 % dem Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) gehören.

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer kann Anträge stellen?

Jede natürliche Person,

 die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist

 die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt

 in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt

 deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?

Der Antrag auf Zuschuss ist im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), frühestens nach Bezug des Wohneigentums zu stellen (spätestens 3 Monate nach dem Einzug).

Auszahlung

Die Zuschussraten werden jährlich gezahlt.

 

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