Slide background

Die Familie
umfassend versorgt

Ein eigenes Haus mit einer
glücklichen Familie drumherum!

mehr erfahren
Slide background

Der Single
umfassend beraten

Meine Freiheit
ist mein Lebensplan!

mehr erfahren
Slide background

Die Bestager
faszinierende Ausblicke

Aktiv, bewusst
und komfortabel leben!

mehr erfahren
Slide background

65 plus
faszinierend genießen

Endlich sorgenfrei
den Ruhestand genießen!

mehr erfahren
Slide background

Business
faszinierend gemanagt

Für mein Unternehmen
habe ich nachhaltig gesorgt!

mehr erfahren

Zum Monatsanfang treten regelmäßig einige Gesetzesänderungen in Kraft. Die wohl wichtigste Neuerung im November 2018 ist insbesondere für Betroffene des Dieselskandals interessant: Die Musterfeststellungsklage, die Verbrauchern seit 1. November zur Verfügung steht, ermöglicht sich Sammelklagen gegen große Unternehmen anzuschließen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale und der ADAC haben beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Der Autobauer hatte über eine Software die Abgaswerte seiner Fahrzeuge manipuliert, um Grenzwerte zu umgehen. Fahrer dieser Modelle können sich der Klage anschließen:
  • Marke: VW, Audi, Skoda, Seat
  • Motorentyp: EA 189, Vierzylinder, Hubraum 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter
  • Kaufdatum: Nach dem 1. November 2008

Musterfeststellungsklage – wie funktioniert das?

Durch das finanziell große Risiko, scheuten sich viele Verbraucher als Einzelkläger gegen große Konzerne vorzugehen. Mit der Musterfeststellungsklage können bestimmte Einrichtungen wie z. B. Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen dies nun im Namen der Betroffenen tun.

Vorteil: keinerlei Risiko für den Einzelnen, denn bei Abweisung der Klage, tragen die Einrichtungen die Last des Verfahrens.

Nachteil: bei einer erfolgreichen Klage muss jeder Verbraucher individuell seinen Schadensersatzanspruch anhand des Musterurteils durchsetzen und so kann es teilweise Jahre Dauern, bis die betroffene Autobesitzer Geld erstattet bekommen

Tipp: Wer sich nicht einer Musterfeststellungsklage anschließt, sondern auf eigene Faust klagt, schützt sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen die finanziellen Folgen gerichtlicher Auseinandersetzungen. In unserem Angebotsvergleich finden Sie schnell und einfach den für Sie passenden Anbieter. Bei Fragen beraten wir Sie auch gern persönlich!


Außerdem neu im November:

Die Software des Eheregisters wurde aktualisiert, so dass nun auch gleichgeschlechtliche Paare registriert werden können. Die im Oktober 2017 eingeführte "Ehe für Alle“ kann damit auch formal umgesetzt werden.

Zudem können Menschen mit mehreren Vornamen nun deren Reihenfolge selbst bestimmen und dies in ihren Personalausweis eintragen lassen. Ein Gang zum Standesamt genügt hierfür. Damit soll leichter erkennbar werden, welcher Name der Rufname ist. Die Regelung gilt aber nicht für Doppelnamen, die mit einem Bindestrich geschrieben werden.



(Quelle: finanzen.de)

Gute Nachricht: Das Baukindergeld für Familien mit Kindern und Alleinerziehende ist jetzt da und kann bei der KfW online beantragt werden! Mit diesem Zuschuss unterstützt der Staat beim Bauen und Kaufen der ersten eigenen vier Wände.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. (Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

 

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet). Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Anforderungen an das Wohneigentum

Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein. Dieses muss gemäß Grundbucheintrag zu mindestens 50 % dem Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) gehören.

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer kann Anträge stellen?

Jede natürliche Person,

 die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist

 die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt

 in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt

 deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?

Der Antrag auf Zuschuss ist im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), frühestens nach Bezug des Wohneigentums zu stellen (spätestens 3 Monate nach dem Einzug).

Auszahlung

Die Zuschussraten werden jährlich gezahlt.

 

HEILIGENDAMM. Die tfas GmbH (thüringer finanzanalyse service GmbH) aus Erfurt und Mühlhausen gehört zu den 49 erfolgreichsten unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklerunternehmen von 4.700 des Apella Maklerverbundes. Die Auszeichnung wurde am 04.09.2018 im Grandhotel in Heiligendamm verliehen. Die Inhaber und Gründer André Stange und Torsten Gräbedünkel freuten sich sehr über die Auszeichnung, die sie bereits zum 8. in Folge erhielten.

 

Vor 17 Jahren gründeten Sie das Unternehmen mit dem Ziel, dass Kundenberatung in den Bereichen Finanzen & Versicherungen auch ganzheitlich, fair und unabhängig funktionieren kann. Sie wollten losgelöst von den Vorgaben der Gesellschaften agieren um aus der Sicht Ihrer Mandanten Lösungen finden, die langfristig funktionieren und echten Mehrwert schaffen.

 

Heute besteht das Unternehmen aus einem über 25-köpfigen Team an Beratern und Experten mit Filialen in Thüringen und den angrenzenden Bundesländern, u.a. in Mühlhausen, Meiningen, Arnstadt, Fulda, Blankenburg, Menteroda.

 

Mit über 10.000 Kunden gehört die tfas GmbH damit zu den größten unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklern Mitteldeutschlands.

 

Als freie Berater passen Sie die Versicherungslösungen, Finanzierungsangebote in der Baufinanzierung und Finanzkonzepte individuell auf die Ansprüche Ihrer Klienten an. Dazu pflegen Sie Partnerschaften mit über 500 Produktanbietern.

 

Die Vielseitigkeit der unterschiedlichen Anbieter im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist immer schwerer zu durchschauen. Dazu kommen ständig neue politische und weltwirtschaftliche Impulse, welche im Sinne einer stabilen Geldanlage und einer Ertragsgarantie langfristig aber auch mitunter zeitnahe Korrekturen und Eingriffe in den Finanzierungsplan verlangen.

 

Deshalb sieht man sich eher als ganzheitlicher Finanzberater. Dazu wurden sehr innovativ Lebenssituationen konstruiert und die daraus entstehenden Bedürfnisse an eine Versicherungs- und Finanzberatung skizziert. Die individuelle und genaue Analyse der ist-Situation und Lebensziele ihrer Klienten ist die wichtige Basis für eine Strategie mit Weitblick. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.t-fas.de .