Haben Sie zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen? Dann sollten Sie Ihren Vertrag genau prüfen. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei den Verträgen, besteht die Möglichkeit, Ihr Darlehen zu widerrufen. Da sich die Zinskonditionen in den letzten Jahren noch einmal verbessert haben, besteht hier ein enormes Einsparpotential.